Kreditversicherung
Es ist heute schon fast eine Selbstverständlichkeit, dass Unternehmen wie Privatleute bei ihrer Bank einen Kredit beantragen, um eine bestimmte Anschaffung finanzieren zu wollen. Und genauso selbstverständlich wie die Kreditanfragen ist es für die Bank, dass der Kreditnehmer diesen ihm gewährten Kredit zu den vereinbarten Konditionen auch zurückzahlt. Das geschieht in der Mehrzahl der Fälle auch, doch kann niemand in die Zukunft schauen. Gerade eine Krankheit, die Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit oder gar der Tod des Kreditnehmers können dazu führen, dass die Kreditraten eben nicht mehr gezahlt werden können.
Da ist es von Vorteil, wenn mit dem Kreditvertrag zusätzlich eine Kreditversicherung mit abgeschlossen wurde. Kommt es nämlich während der Kreditlaufzeit zu einem nicht in der Person des Kreditnehmers begründeten Ausfall der Ratenzahlung, so übernimmt die Kreditversicherung die Fortzahlung der Raten.
Allerdings ist diese Fortzahlung nur bei bestimmen Anlässen möglich. Bei einem Ausbleiben der Zahlungen aufgrund von Vergesslichkeit zahlt die Versicherung nämlich nicht. Das ist mit einem nicht in der Person des Kreditnehmers begründeten Verhalten gemeint. Der Anlass, weswegen die Kreditversicherung einspringt, kann eine fortdauernde Arbeitslosigkeit sein, aber auch eine dauerhafte Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit. Und beim Ableben des Kreditnehmers zahlt die Kreditversicherung den noch valutierenden Kreditbetrag vollständig, sodass die Hinterbliebenen mit dem Kredit bzw. dessen Tilgung nichts mehr zu tun haben.
Eine Kreditversicherung verteuert einen Kredit nicht unerheblich, sodass nicht wenige Kreditnehmer auf einen Abschluss verzichten. Da es sich bei dieser Versicherung um eine reine Risikoversicherung handelt, kann ersatzweise z.B. eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden oder die Bank unter Hinweis auf eine bereits anderweitig bestehende Risikoversicherung gebeten werden, auf den Abschluss dieser Versicherung zu verzichten.

